Umschulung
Fachkraft für Metalltechnik –
Fachrichtung Zerspanungstechnik IHK (w/m/d)
Teilzeit
Vollzeit
Online
IHK-Abschluss
W/BZ-Zertifikat
Förderung
Inhalt
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisaton des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Planen und Ausführen Arbeit
- Beteriebliche und technische Kommunikation
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Herstellen von Bauteilen
- Warten von Betriebsmitteln
- Steuerungstechnik
- Anschlagen, Sichern und Transportieren
- Montieren und Demontieren von Bauteilen und -gruppen
- Planen von Fertigungsprozessen
- Einrichten von Werkzeugmaschinen und Fertigungssystemen
- Herstellen von Werkstücken
- Überwachuen und Optimieren von Fertigungsprozessen
Grundlage ist die Richtlinie des Ausbildungsrahmenplanes, bzw. Rahmenlehrplanes des BIBB.
Bildungsziel und Einsatzbereiche
Fachkräfte für Metalltechnik der Fachrichtung Zerspanungstechnik stellen in Serien- oder Einzelfertigung Bauteile, bzw. funktionsfähige Baugruppen her, z. B. für den Maschinen- oder Fahrzeugbau.
Dabei sezten sie konventionelle oder computergesteuerte Fräs-, Schleif- oder Drehmaschinen ein.
Voraussetzung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Mindestalter von 21 Jahren zu Beginn der Maßnahme
- Keine Allergien gegen öle, Kühl-, schmier- und andere Hilfsstoffe
Außerdem sind folgende Eigenschaften von Vorteil:
- Hauptschulabschluss, andere Berufsausbildung und/oder mehrjährige Berufserfahrung
- Handwerkliches Geschick
- Interesse an technik und technischen Prozessen
- Verständnis für mechanische Prozesse
Dauer
16 Monate Vollzeit – inkl. 2 Monate Betriebspraktikum (2625 Unterrichtseinheiten)
Leistungen
- Theoretischer und fachpraktischer Unterricht im Winkler Bildungszentrum
- Zwischen- und Abschlussprüfung bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Prüfung und Abschluss
- Facharbeiterabschluss Industrie- und Handelskammer (IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg)
Förderung und Finanzierung
Unter gegebenen Voraussetzungen ist eine Förderung durch das Jobcenter, bzw. die Agentur für Arbeit (durch einen „Bildungsgutschein – Qualifizierungschancengesetz“), den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr sowie eine Rehabilitationsförderung seitens eines Rentenversicherungsträgers möglich. Soweit keine Finanzierung durch einen Kostenträger erfolgt, kann die Umschulung auch selbst bezahlt werden.
Nächste Starttermine
für Umschulungen
Henriette Andris
Telefon: 07721/9198-41
Telefax: 07721/9198-18
henriette.andris@wbzgmbh.de