Weiterbilden oder Umschulen mit der passenden Förderung und Unterstützung

Interessieren Sie sich für finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit, vereinbaren Sie vor Beginn Ihrer Umschulung oder Weiterbildung einen Termin, um die persönlichen Förder-Voraussetzungen zu klären. Wenn Sie eine Förderung beantragen wollen, muss dies unbedingt vor der Buchung einer Maßnahme geschehen.

Unterstützung vom Bund und den Ländern gibt es beispielsweise in Form von Darlehen, Zuschuss, Stipendium, Gutschein oder Kredit. Welche die für Sie beste Variante ist, hängt von Vorbildung, Wohnort und dem Alter ab.

→ DER BILDUNGSGUTSCHEIN

Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. Gefördert werden Qualifizierungen wie Umschulungen, die bei der erfolgreichen beruflichen Eingliederung unterstützen und eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden.

Sie sind arbeitssuchend, verfügen über einen Berufsabschluss oder waren bereits drei Jahre beruflich tätig? Dann informieren Sie sich auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Bildungsgutschein.

→ DIE BILDUNGSPRÄMIE

Die Bildungsprämie unterstützt bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, die bei derzeitigen oder zukünftigen beruflicher Tätigkeit nützlich sind. Übernommen werden 50 % der Maßnahmegebühren. 

Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt weniger als 20.000 Euro? Dann finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Bildungsprämie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

→ DER AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN (AVGS)

Mit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine bescheinigen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter das Vorliegen der Fördervoraussetzung für eine oder auch mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und waren währen der vergangenen drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet? Sie benötigen Hilfe beim Bewerbungsprozess oder andere Trainings, um Ihre Vermittlungshemmnisse zu verringern oder zu beseitigen? Dann sind die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine die richtige Lösung für Sie.

→ DAS AUFSTIEGS-BAFÖG

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Vorbereitungslehrgänge auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise die zum/zur Meister /-in, Betriebswirt /-in oder Erzieher /-in gefördert. Die Lehrgänge finden in Voll- oder Teilzeit statt und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben.

Sie bereiten sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine Fortbildungsprüfung vor? Sie haben eine erste Berufsausbildung, verfügen über Berufspraxis, sind Absolventin und Absolvent eines Bachelor-Studiums oder Studienabbrecher /-in?
Dann informieren Sie sich hier zum Aufstiegs-BAföG auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Oder schauen Sie sich das Erklärvideo zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an.